Sonstige Einträge löschen
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Sonstige Einträge wie Angaben zu Anfragen von Vertragspartnern der Schufa oder zu Krediten werden relativ unproblematisch auf Antrag gelöscht.
Unrichtige Schufa-Einträge können die Kündigung bestehender Konten und Kredite nach sich ziehen, wodurch erhebliche Schäden entstehen können. Diese Schäden können Betroffene unter den Voraussetzungen des § 824 I BGB ersetzt verlangen.
Wie gesehen, ist die vorzeitige Löschung von Schufa-Einträgen durchaus möglich.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass die Schufa auch Fehler in ihrem Datenbestand aufweist. Um eine Berichtigung und/oder Löschung falscher Einträge zu erreichen, müssen Sie selber tätig werden.
Dazu wenden Sie sich an die zuständige Schufa-Geschäftsstelle und verlangen (am besten schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein) die Löschung, Sperrung oder Berichtigung der falschen Daten.
Kann die Schufa die Richtigkeit der Daten nicht innerhalb einer angemessenen Frist überprüfen, erfolgt die Sperrung der beanstandeten Einträge bis zur Klärung der Angelegenheit.
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