Musterbrief 5
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SCHUFA Holding AG
Verbraucherservicezentrum
Postfach 10 21 66
44721 Bochum
Widerruf des Eintrages einer strittigen Forderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 26.06.2009 habe ich eine SCHUFA-Eigenauskunft erhalten, die ich zur Überprüfung der gespeicherten Daten bestellt hatte. Dabei musste ich feststellen, dass nicht alle aufgeführten Einträge richtig sind.
Unter anderem führen Sie die Forderung des Versandhandelshauses XYZ mit einer Forderung in Höhe von 4.366,90 Euro auf.
Dieser Eintrag entspricht nicht dem tatsächlichen Sachverhalt.
Die Forderung wird meinerseits bestritten und weder dem Grunde noch der Höhe nach anerkannt.
Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit meinerseits liegt somit keinesfalls vor.
Ich werde Rechtsmittel gegen diese unberechtigte Forderung einlegen bzw. die Angelegenheit ist rechtshängig beim Landgericht unter Aktenzeichen Lz 224/001.
Ich beantrage daher die sofortige Löschung des Eintrags bis zur endgültigen Entscheidung durch das Landgericht.
Sollten Sie bis zum 30.07.2009 die Löschung nicht vorgenommen und mir mittels einer aktualisierten Eigenauskunft nachgewiesen haben, werde ich die Löschung gerichtlich durchsetzen und Schadensersatzansprüche wegen der Gefährdung meiner Kreditwürdigkeit und Nachteilen für meinen Erwerb und mein Fortkommen (§ 824 Abs. 1 BGB) geltend machen.
Unter anderem führen Sie die Forderung des Versandhandelshauses XYZ mit einer Forderung in Höhe von 4.366,90 Euro auf.
Dieser Eintrag entspricht nicht dem tatsächlichen Sachverhalt.
Die Forderung wird meinerseits bestritten und weder dem Grunde noch der Höhe nach anerkannt.
Zahlungsunwilligkeit oder Zahlungsunfähigkeit meinerseits liegt somit keinesfalls vor.
Ich werde Rechtsmittel gegen diese unberechtigte Forderung einlegen bzw. die Angelegenheit ist rechtshängig beim Landgericht unter Aktenzeichen Lz 224/001.
Ich beantrage daher die sofortige Löschung des Eintrags bis zur endgültigen Entscheidung durch das Landgericht.
Sollten Sie bis zum 30.07.2009 die Löschung nicht vorgenommen und mir mittels einer aktualisierten Eigenauskunft nachgewiesen haben, werde ich die Löschung gerichtlich durchsetzen und Schadensersatzansprüche wegen der Gefährdung meiner Kreditwürdigkeit und Nachteilen für meinen Erwerb und mein Fortkommen (§ 824 Abs. 1 BGB) geltend machen.
Mit freundlichem Gruß
Anlage
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