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Ihre Daten

Wie und wann kommt man eigentlich „in die Schufa”? Und welche Daten speichert die Schufa über eine Person? Weiß sie zum Beispiel darüber Bescheid, wie viel Geld jemand auf dem Konto hat? Oder weiß sie, ob jemand verheiratet ist und wo er arbeitet?
Viele glauben: “Die Schufa hat doch nur Informationen zu Personen, die einen Kredit nicht zurück zahlen konnten”.
Das Gegenteil ist der Fall: Zu rund 93 Prozent der Personen speichert die Schufa ausschließlich “positive” Informationen, zum Beispiel ob sie schon Inhaber einer Kreditkarte sind, Darlehen in Anspruch genommen und vertragsgerecht zurückgezahlt haben, aus dem Versandhandelskatalog oder im Internet auf Rechnung bestellen usw.
  

Neben diesen Daten sind in der Schufa-Datei noch die Personenstammdaten gespeichert, also Name, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift und gegebenenfalls Voranschriften.

Die Schufa behauptet: “Wir kennen nur die Informationen, die etwas über Ihre Vertragstreue aussagen“. – was aber ja auch durchaus einmal negativ sein kann.
Gespeichert werden demnach sowohl positive und negative Merkmale, die der Schufa durch ihre mehr als 5.000 Vertragspartner gemeldet oder aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtsgerichte entnommen werden. Erfasst sind insbesondere die folgenden Daten:
  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • aktuelle und ehemalige Anschriften
  • Girokonten
  • Kreditkarten
  • Telekommunikationskonten
  • Kredit- oder Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit sowie eventuell vorzeitiger Erledigung
  • fällige unbezahlte Forderungen
  • Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, insbesondere Eidesstattliche Versicherungen (EV), Haftbefehl zur Erzwingung der EV, Eröffnung privater Insolvenzverfahren, Abweisung und Einstellung von Verbraucherinsolvenzverfahren mangels Masse sowie
  • Missbrauch von Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkonten

Besuchen Sie auch: Schufa-freie Geldquellen - und mehr

 
Angaben zum Familienstand, über Arbeitgeber, Einkommen, Guthaben, Depotwerte oder sonstige Vermögensverhältnisse hingegen dürfen von der Schufa nicht gesammelt werden. Gerade die drei letzten Punkte können aber für Verbraucher durchaus positiv sein.


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Alle A-Vertragspartner, das sind z.B. Banken und Sparkassen, sehen bankrelevante Positivinformationen (also ob Sie z.B. ein Girokonto oder eine Kreditkarte haben) und bankrelevante Negativinformationen (z.B. Kündigung eines Kredites). Sie sehen darüber hinaus Negativinformationen aus anderen Branchen z.B. aus dem Telekommunikationsumfeld oder dem Versandhandelsbereich (gemahnte und unbestrittene offene Rechnungen). Sie sehen aber grundsätzlich nicht, bei WELCHEM Unternehmen Sie Kunde sind.
Außerdem sehen die A-Vertragspartner, ob ein Unternehmen in den letzten 10 Tagen eine Auskunft zu Ihrer Person bei der SCHUFA eingeholt hat.
 
Die B-Vertragspartner, das sind z.B. Versandhandel- und Handelsunternehmen (wenn Waren auf Rechnung oder Teilzahlungsbasis bestellt werden), erfahren deutlich weniger, denn sie werden nur über vorliegende Zahlungsstörungen informiert, ohne zu wissen, in welchem Bereich diese liegen (Bankenumfeld, Telekommunikationsbereich, Versandhandel usw.). Ausgenommen davon sind die Telekommunikationsunternehmen, die Positiv- und Negativinformationen aus ihrer Branche erhalten. Die Unternehmen, bei denen Sie Kunde sind, werden allerdings auch hier nicht genannt.
 
 
Übrigens:
Sobald Sie bei eBay Anbieter oder Bieter werden möchten, wird Ihre Identität geprüft. Auskünfte zu Ihrer Bonität erhält eBay aber nicht.
 

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Wie lange speichert die Schufa Ihre Daten?

Die Schufa sammelt alles, was die Partnerunternehmen über Sie meldet und zusätzlich die Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen.
Was der Schufa gemeldet wird:
Die von der Schufa gespeicherten weichen und harten negativen Merkmale sind in der Regel nach Ablauf von 3 Jahren seit dem Ende des Jahres, in dem die entsprechende Eintragung entstanden ist, zu löschen.
 
Aber auch wenn Sie eine Kreditanfrage gestellt haben, werden alleine die Angaben über Anfragen von Vertragspartnern der Schufa 12 (!) Monate lang gespeichert (jeder darf sich Fragen warum wohl, wenn dies kein Negativ-Merkmal wäre! – Ein Schelm der Schlimmes dabei denkt!).
Suchen Sie also z.B. einen günstigen Kredit und stellen bei 5 verschiedenen Banken Kreditanfragen (so wie man es als vernünftiger Verbraucher machen sollte), dann haben Sie schon einmal 5 Einträge, die für die nächsten 12 Monate stehen bleiben, bevor sie wieder gelöscht werden (angeblich werden diese aber nur 10 Tage lang weitergegeben – dann könnte man sie aber auch löschen! – eigentlich!).

Kredite bleiben bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der vollständigen Rückzahlung gespeichert. Angaben über Bürgschaften werden gelöscht, nachdem die Hauptschuld getilgt ist.
Bestellen Sie bei einem Versandhaus gegen Rechnung, dann eröffnet es „ein Konto“ für Sie und teilt dies der Schufa mit.
Ob es sich dabei um einen einmaligen Vorgang handelte oder nicht, das „Konto“ bleibt meist 3 Jahre oder bis zum Erlöschen der Geschäftsbeziehung bestehen.
Aber nicht immer werden die erloschenen Geschäftsbeziehungen auch seitens der Vertragspartner der Schufa mitgeteilt. Dann haben Sie noch Karteileichen in Ihrer Auskunft:
  • Girokonten, die längst nicht mehr existieren.
  • Kreditkarten, die Sie nicht mehr haben usw.
Diese – nennen wir es ruhig „weichen Fälle“ – sind handhabbar und können geregelt werden. Wir zeigen Ihnen später wie.

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Analysieren Sie die über Sie gespeicherten Daten

Betrachten Sie die Daten mit den Augen von jemandem, der Ihnen Kredit geben soll. Wie würden Sie reagieren?
Was erscheint problematisch?
 
Alle Informationen komplett sehen nur Sie selbst. Berechtigte Unternehmen erhalten lediglich die Informationen, die für eine Vertragsentscheidung relevant sind: Banken und Sparkassen sehen beispielsweise, ob Sie bereits ein Girokonto haben, Inhaber einer Kreditkarte sind oder einen Hypothekenkredit aufgenommen haben. Sie sehen auch positive Informationen aus anderen Branchen, Informationen zu nicht vertragsgerechtem Verhalten – und ob es in den letzten 10 Tagen Anfragen gab.
 
Sind die Einträge falsch, veraltet und längst überholt, dann setzen Sie sich zur Wehr!
Es ist wichtig, sich zu wehren, weil Sie sonst als Risikokunde gelten können, wenn die Daten entsprechende Fehler aufweisen. Hierfür stehen Ihnen die Musterbriefe auf dieser Website zur Verfügung, die je nach Sachverhalt formuliert sind.
 

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